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Voraussetzungen der Schuldigitalisierung, Teil2: Der DigitalPakt Schule

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Auf dem Papier ist der DigitalPakt Schule eine dringend benötigte Maßnahme. Doch schlägt er sich dementsprechend auch in der Praxis? (Quelle: Pixabay/Mihail_fotodeti)
25.06.2021 · Lesedauer: 4 Minuten

Der „DigitalPakt Schule“ soll die Schulen mit insgesamt 6,5 Milliarden Euro bei der kostenintensiven Digitalisierung unterstützen. Auf dem Papier ist das eine sinnvolle und dringend benötigte Maßnahme. Doch schlägt sich der DigitalPakt Schule dementsprechend auch in der Praxis? Teil2 unserer Serie fasst zusammen, was bisher geschah.

Eine Förderung mit Hindernissen

Spätestens in Pandemiezeiten wurde deutlich, dass eine schnelle Schuldigitalisierung die zentrale Voraussetzung ist, um den Unterricht auch in Krisenzeiten aufrecht zu erhalten. Covid-19 war hier eine Art Katalysator. Doch hatte sich der Bund zumindest an dieser Stelle schon etwas früher auf den Weg gemacht: 2019 rief die Bundesregierung die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“, kurz DigitalPakt Schule, ins Leben. Bund und Länder können die klammen Schulen seitdem mit dem Ziel finanziell unterstützen, die für die Digitalisierung notwendige Ausstattung anzuschaffen. Ob Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, interaktive Tafeln, IT-Admins oder Internetausbau – die Notwendigkeiten einer derartigen Unterstützung sind vielfältig. Der DigitalPakt Schule war ein wichtiger Schritt nach vorne.

So idealistisch die Idee dahinter klingen mag, so vielfältig sind die Herausforderungen bei der Umsetzung. Schon die Anfänge wurden von Hürden begleitet. Der DigitalPakt Schule konnte überhaupt erst dank einer Änderung des Grundgesetzes ermöglicht werden. Bildungspolitik ist Ländersache und liegt nicht beim Bund. So heißt es im neuen Artikel 104c des Grundgesetzes seither: „Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundenen besonderen unmittelbaren Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“ Mit Unterzeichnung aller 16 Bundesländer und der Deutschen Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, trat der DigitalPakt Schule am 17. Mai 2019 offiziell in Kraft.

6,5 Milliarden Euro: Auf den ersten Blick sehr viel Geld!

Exakt 5 Milliarden Euro stellte der Bund für den DigitalPakt Schule ursprünglich zur Verfügung. Hinzu kamen 2020 noch einmal 1,5 Milliarden Euro aus „Corona-Hilfen“, die sich mit jeweils 500 Millionen Euro in die drei Bereiche Leihgeräte für Lehrkräfte, Administration sowie Sofortausstattung für Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten aufteilen. Innerhalb von fünf Jahren Laufzeit stehen insgesamt 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das klingt zunächst einmal nach sehr viel Geld. Doch ist diese Summe ausreichend, um den etwa 40.000 Schulen in Deutschland nachhaltig auf den Weg in die Moderne zu verhelfen?

Die Antwort auf diese Frage lautet „Jein“. Rechnet man kurz einmal nach, sind einmalig 162.500 Euro pro Schule nicht mehr der ganz große Augenöffner für die Schuldigitalisierung. Bei etwa 11 Millionen Schülerinnen und Schülern in Deutschland, ergeben sich einmalig sogar nur noch knapp 590 Euro pro Kopf.

Bei der Verteilung der Gelder werden aber ohnehin keine Köpfe gezählt. Die konkrete Vergabe der Mittel hängt von Faktoren wie der Schüleranzahl einer Schule und einem „Sockelbetrag“ ab, der von den Ländern gesondert festgelegt wird und setzt darüber hinaus auch eine gewisse Hartnäckigkeit der Schulen gegenüber der Bürokratie voraus.

Die Herausforderungen mit dem DigitalPakt Schule

Der Weg der Schulen zu den finanziellen Hilfen aus dem DigitalPakt Schule ist auch im Sommer 2021 noch lang und steinig. Nur mit Hilfe eines präzise ausgearbeiteten Medienkonzeptes können die Lehreinrichtungen oder deren Träger ihren Bedarf überhaupt aufzeigen und Unterstützung durch den DigitalPakt beantragen. Eine Bewilligung ist damit noch nicht gewiss. "Die Anträge zu schreiben ist sehr langwierig. Bis zur Bewilligung und Auszahlung dauert es zu lange“, betonte unser Gründer Jörg Ludwig kürzlich im Rahmen eines Interviews mit dem NDR. Und: „Es ist sehr kompliziert diese Anträge so zu schreiben, dass die auch wirklich durchgehen.“

Es ist also kaum verwunderlich, dass die Mittel aus dem DigitalPakt Schule nur schleppend dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden: In den Schulen. So waren nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von den 6,5 Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2020 nur etwa 488 Millionen Euro abgeflossen. Zum Vergleich: Alleine dem Bundesland Niedersachsen stehen theoretisch insgesamt 522 Million Euro zur Verfügung. „Die Mittel vom DigitalPakt Schule werden jetzt Stück für Stück abgerufen, aber ich hätte mir auch gewünscht, dass vieles schneller geht. Wir sind auf dem Weg, aber wir müssen an der ein oder anderen Stelle flexibler werden!“, formulierte es der SPD-Landtagsabgeordnete Christoph Bratmann im Interview gegenüber Just School.

Verstetigung und eigenverantwortliche Schulbudgets?

Auch wenn der DigitalPakt Schule den Bildungseinrichtungen aktuell hilft – was passiert im Jahr 2024? Versiegen die Quellen finanzieller Unterstützung mit dem Ablauf der „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“? Auch Endgeräte der Schulen sind in ihrer Laufzeit endlich und müssen irgendwann erneuert werden. Der Digitalpakt Schule bietet für den Moment eine angemessene Unterstützung, muss aber auch erneuert bzw. verstetigt werden, damit Deutschland im internationalen Vergleich nicht den Anschluss verliert.

Ein Kuriosum beim DigitalPakt die Verhinderung von Schuldigitalisierung in gewisser Weise: „Der Digitalpakt Schule stellt zwar Mittel für die Infrastruktur in den Schulen bereit, Geld für die Software ist aber nur auf Landesebene vorgesehen“, mahnte Jörg Ludwig im April 2021 im Rahmen einer Anhörung des niedersächsischen Landtags und schlug stattdessen vor: „Sinnvoll wäre die Einrichtung von Schul-Budgets, aus denen sie nach ihren Bedarfen auch flexibel und kurzfristig laufende Kosten finanzieren können. Dazu gehören beispielsweise auch Administration, technischer Support und individuelle Softwarelösungen.“

Mehr zur Serie:

Vorraussetzungen der Schuldigitalisierung, Teil1: Die Breitbandanbindung

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Fabian Haars
Just School Chefredakteur
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